Allgemeine Geschäftsbedingungen

HNS – Hamburger Nachlass Service


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der
HNS – Hamburger Nachlass Service, Inhaber Philipp Gedamke (nachfolgend „HNS“ genannt), insbesondere für Nachlassauflösungen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Räumungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn HNS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail, Messenger),

  • mündliche Zusage nach Angebotsannahme,

  • oder durch Beginn der Leistungserbringung durch HNS.

Angebote von HNS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.

Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:

  • Sondermüll,

  • Gefahrstoffe,

  • Asbest,

  • Chemikalien,

  • Farben, Lacke, Öle,

  • Batterien, Akkus,

  • Sprengstoffe oder vergleichbare gefährliche Materialien.

Die Entsorgung solcher Stoffe erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und gegen gesonderte Vergütung.

HNS ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn vor Ort nicht vereinbarte oder gefährliche Stoffe festgestellt werden.


4. Preise und Vergütung

Alle Preise sind Festpreise, basierend auf den bei Angebotsabgabe bekannten Informationen und Umständen.

Sollte sich der tatsächliche Aufwand durch nicht erkennbare oder nicht mitgeteilte Umstände wesentlich erhöhen, ist HNS berechtigt, den Preis nach vorheriger Mitteilung anzupassen oder die Leistung zu verweigern.


5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Akzeptierte Zahlungsmethoden:

  • Barzahlung

  • PayPal

  • Überweisung

  • Vorkasse

Rechnungen sind spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungsstellung vollständig und ohne Abzug zu begleichen.

HNS ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.


6. Stornierung / Rücktritt

Nach Vertragsabschluss fällt grundsätzlich eine Aufwands- und Reservierungspauschale an.

  • Bei Stornierung nach Vertragsabschluss berechnet HNS 20 % des vereinbarten Auftragswertes.

  • Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungstermin, ist HNS berechtigt, 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.

  • Bei Nichterscheinen, kurzfristiger Absage am Leistungstag oder Verhinderung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber kann der volle Auftragswert (100 %) berechnet werden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HNS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Parken / Absperrung)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten ermöglichen.

Park- und Ladeflächen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend Park- und Ladeflächen für die Fahrzeuge von HNS am Leistungsort zur Verfügung stehen.

Absperrung durch HNS

Übernimmt HNS die Organisation einer Halteverbotszone, erfolgt dies gegen eine pauschale Gebühr von 200 €.
In diesem Fall trägt HNS die Verantwortung für Genehmigung, Aufstellung und Dokumentation der Absperrung.

Absperrung durch den Auftraggeber

Organisiert der Auftraggeber die Absperrung selbst, hat er sicherzustellen, dass die Fläche zum vereinbarten Arbeitsbeginn vollständig frei ist.

Sind trotz bestehender Absperrung Fahrzeuge im Halteverbot abgestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese rechtzeitig abschleppen zu lassen, sodass HNS die Arbeiten planmäßig beginnen kann.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsabbrüche aufgrund fehlender Park- oder Ladeflächen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers und können zusätzlich berechnet werden.


8. Witterungsbedingte Verzögerungen

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. Starkregen, Sturm, Schnee, Glätte, extreme Hitze) kann es aus Sicherheits- oder Organisationsgründen zu Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistung kommen.

Solche Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Preisnachlässen, Schadensersatz oder Rücktritt.


9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Unfälle, Streiks, Verkehrsstörungen oder vergleichbare, von HNS nicht zu vertretende Umstände, entbinden HNS für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


10. Teilleistung / Abbruch bei Gefahrenlage

HNS ist berechtigt, Leistungen teilweise zu erbringen oder vollständig abzubrechen, wenn:

  • eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht,

  • unvorhersehbare Hindernisse auftreten,

  • gesetzliche oder behördliche Vorgaben entgegenstehen.

Bereits erbrachte Teilleistungen sind voll zu vergüten.
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung besteht nicht.


11. Haftung

HNS haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HNS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für:

  • verdeckte Vorschäden,

  • bereits beschädigte Gegenstände,

  • nicht ausdrücklich als schützenswert gekennzeichnete Gegenstände
    ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.


12. Haftungsausschluss für Wertgegenstände

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld oder persönliche Erinnerungsstücke vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder ausdrücklich zu kennzeichnen.

HNS übernimmt keine Haftung für nicht gekennzeichnete oder übersehene Wertgegenstände.


13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HNS.